Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Finanzzuschüsse

Als Fachschaftsrat haben wir die Möglichkeit und die Aufgabe, Eure Ideen und Projekte zu fördern.
Alles was nötig ist, sind eure guten Ideen und ein Finanzantrag, über den die Mitglieder des Fachschaftsrates dann abstimmen.
Den Antrag auf Projektförderung bzw. Fahrtkostenrückerstattung könnt ihr als PDF-Dokument direkt hier herunterladen:

!!!Wichtig!!!

Den Anträgen muss eine detaillierte Projektbeschreibung und ein Finanzplan beiligen, damit wir darüber entscheiden können. Sollte der Platz im Formular nicht ausreichen, dann bitte auf einem gesonderten Blatt beilegen.

Außerdem: Anträge auf Fahrtkostenrückerstattung müssen im Voraus gestellt werden!

Finanzantrag für Projektförderung und Fahrtkostenrückerstattung
fsr1_finanzantrag.pdf (550,4 KB)  vom 07.06.2012

Förderungsbedingungen des Fachschaftsrates der Neuphilologien

(gemäß der Finanzordnung der Studierendenschaft in der Fassung vom 26.April 2010; in Anlehnung an die Reisekostenordnung des Studierendenrates)

Folgende Regelungen betreffen sowohl Projektförderungen als auch Reisekostenrückerstattungen:

1. Reisekosten sind Fahrtkosten, Unterbringungs- und Verpflegungskosten, unabhängig davon, woher und wohin die Reise geht.

2. Förderbar sind:

- Projektreisen, an der die Teilnahme grundsätzlich allen interessierten Mitgliedern der Fachschaft offen steht;

- Reisekosten im Rahmen der Arbeit für die Fachschaft.

- Studentische Projekte, die der persönlichen Weiterbildung dienen.

- Studentische Projekte, die mit Gemeinnutzen für die Fachschaft organisiert werden.

- Studentische Projekte künstlerischer oder sportlicher Art.

3. Nicht förderbar sind kommerzielle Projekte sowie interne Arbeit von Parteien oder parteinahen Organisationen. Öffentliche Seminare parteinaher Stiftungen (z.B. Friedrich-Ebert-Stiftung, Konrad-Adenauer- Stiftung, Heinrich-Böll-Stiftung, Rosa-Luxemburg-Stiftung etc.) können gefördert werden.

4. Reisekosten dürfen nur Mitgliedern der verfassten Studierendenschaft erstattet werden. Ausnahmen können für Personen, die im direkten Auftrag der Studierendenschaft und ihrer Organe handeln, gemacht werden. Aus diesem Grund muss dem Finanzantrag eine Kopie des Studierendenausweises beigelegt werden.

5. Es werden keine Kosten von studiums- und ausbildungsrelevanten Reisen übernommen. Dies bedeutet, z.B. dass die Kosten für Seminarfahrten  ebenso wenig übernommen werden, wie Reisekosten für Praktika, in Vorbereitung von Abschlüssen oder Arbeiten oder, die im jeweiligen Studienprogramm vorgeschrieben sind.

6. Reisen zu Sport- und Kulturveranstaltungen dürfen nur Reisekostenerstattung erhalten, wenn die Reise der eigenen sportlichen oder kulturellen Betätigung (z.B. Turnierteilnahme, Fahrt zur Koordination eines hochschulübergreifenden studentischen Festivals) und nicht nur dem persönlichen Sport- oder Kulturkonsum dient (z.B. Besuch eines Fußballspiels, Konzertbesuch) dient.

7. Vergnügungsreisen werden nicht finanziert.

8. Die Teilnehmer müssen einen Eigenanteil von mindestens 20% der Gesamtkosten tragen.

9. Wenn neben den geförderten Teilnehmern weitere Personen an der Reise beteiligt sind, ist für ggf. gemeinsam anfallende Posten (Fahrtkosten, Unterbringung) nur ein Anteil der Kosten in Höhe des Anteils der geförderten Teilnehmer förderbar.

10. Die Erstattung von Reisekosten wird nur gewährt, wenn sie vor Fahrtantritt beantragt wird.

11. Die Erstattung erfolgt nur an die Person bzw. den Kontoinhaber, der auf dem Antrag angegeben wurde.

12.Diese Bedingungen müssen bei der Antragstellung eingehalten werden,   stellen aber keinen rechtlichen Anspruch auf Finanzzuschüsse dar. Der Fachschaftsrat entscheidet über jeden Antrag einzeln und kann diese per Beschluss ablehnen oder bewilligen.

Wir freuen uns auf eure Anträge!

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