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Studentische Projekte - Finanzzuschüsse

Finanzierung studentischer Projekte

Als Fachschaftsrat haben wir die Möglichkeit und die Aufgabe,  Eure Ideen und Projekte zu fördern - sowohl finanziell als auch  beratend.

Wir fördern jegliche Art von studentischen Projekten wie z.B.  Kleidertauschparties, Fremdsprachenabende, Get-Together-Veranstaltungen,  Pubquizze, Workshops, Vorträge, Lesungen und vieles mehr.

Alles was nötig ist, sind eure guten Ideen ein Finanzantrag, in dem ihr euer Vorhaben kurz beschreibt und eine benötigte Fördersumme  angebt. Die Mitglieder des Fachschaftsrates stimmen dann über den  Antrag ab. Nach Vollendung eures Projektes/eurer Veranstaltung brauchen wir ein ausgefülltes Projektabrechnungsformular (mehr dazu entehmt ihr gerne der Beschreibung unten - bei !!!Wichtig!!!).

Bei Fragen zur Projektförderung stehen wir euch jederzeit per Mail zur Verfügung. Wir freuen uns über eure Anträge!

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Den Antrag auf Finanzzuschuss (Projektförderung bzw. Fahrtkostenrückerstattung) und die Projektabrechung könnt ihr als PDF-Dokument herunterladen.

!!!Wichtig!!!

  1. Antragsfrist: Deine Anträge müssen mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung bei uns eingereicht werden, damit wir genug Zeit für die Prüfung haben. Die Bewerbung der Veranstaltung darf erst nach der Bestätigung des Antrags durch den FSR erfolgen.
    Das Logo des FSRs muss auf allen Werbematerialien sein, lasst uns bitte ein Exemplar der Materialien zukommen (digital per E-Mail oder physisch in unserem Briefkasten).
  2. Fristen für Rechnungsstellung: Nach Bestätigung des Antrags hast du sechs Wochen Zeit, die Rechnung(en) der Veranstaltung bei uns einzureichen. Falls du mehr Zeit brauchst, kannst du eine Verlängerung um vier Wochen beantragen, bitte per E-mail. Wir benötigen Rechnungen/Quittungen im Original, diese sollen in den Briefkasten unseres Büros (Adam-Kuckhoff-Straße 35, Raum E.02) geworfen werden. Sollte es nur Online-Rechnung geben, kannst du uns diese gerne als PDF per E-Mail zusenden.
  3. Erforderliche Unterlagen: Der Antrag muss eine detaillierte Projektbeschreibung sowie einen Finanzplan enthalten, damit wir die Anfrage richtig prüfen können. Falls der Platz im Antrag nicht ausreicht, lege einfach eine ausführliche Beschreibung zusätzlich bei.
  4. Zusätzliche Hinweise: Bitte beachte, dass wir Belege, auf denen Posten geschwärzt/durchgestrichen worden sind, nicht abrechnen können. Außerdem wird bei Abrechnung von Getränkeeinkäufen der Betrag abzüglich des Pfands überwiesen, außer anders vereinbart. Alkohol dürfen wir grundsätzlich nicht finanzieren (ausgenommen sind i.d.R. Bier und Radler, in Ausnahmefällen auch Wein/Sekt).

Außerdem: Anträge auf Fahrtkostenrückerstattung müssen im Voraus gestellt werden!

Weitere Details könnt ihr gerne dem Dokument "Checkliste-Projektabrechnung-1.pdf" entnehmen

Antrag auf Finanzzuschuss

Finanzantrag für Projektförderung und Fahrtkostenrückerstattung
Antrag Finanzzuschuss_ Vorlage.pdf (171,4 KB)  vom 18.10.2018


Projektabrechnung (Teil- und Endabrechnung)

Projektabrechnung, Version vom 01.06.2026
Abrechnungsformular FSR N-LSK.pdf (356,4 KB)  vom 22.06.2026


Checkliste Projektabrechnung


Checkliste-Projektabrechnung-1.pdf (1,1 MB)  vom 17.06.2026


Finanzordnung der Studierendenschaft

Fassung vom 04.11.2019, veröffentlicht am 03.03.2020 in Amtsblatt 2020/2. Zuletzt geändert am 26.04.2021, veröffentlicht am 18.05.2021 in Amtsblatt 2021/4
Finanzordnung-der-Studierendenschaft-Lesefassung-vom-26.04.2021.pdf (731,1 KB)  vom 17.06.2026


Förderungsbedingungen des Fachschaftsrates der Neuphilologien

  • (gemäß der Finanzordnung der Studierendenschaft in der Fassung vom 26.April 2010; in Anlehnung an die Reisekostenordnung des Studierendenrates)

Folgende Regelungen betreffen sowohl Projektförderungen als auch Reisekostenrückerstattungen:

1. Reisekosten sind Fahrtkosten, Unterbringungs- und Verpflegungskosten, unabhängig davon, woher und wohin die Reise geht.

2. Förderbar sind:

  • Projektreisen, an der die Teilnahme grundsätzlich allen interessierten Mitgliedern der Fachschaft offen steht;
  • Reisekosten im Rahmen der Arbeit für die Fachschaft.
  • Studentische Projekte, die der persönlichen Weiterbildung dienen.
  • Studentische Projekte, die mit Gemeinnutzen für die Fachschaft organisiert werden.
  • Studentische Projekte künstlerischer oder sportlicher Art.

3. Nicht förderbar sind kommerzielle Projekte sowie interne Arbeit von Parteien oder parteinahen Organisationen. Öffentliche Seminare parteinaher Stiftungen (z.B. Friedrich-Ebert-Stiftung, Konrad-Adenauer-Stiftung, Heinrich-Böll-Stiftung, Rosa-Luxemburg-Stiftung etc.) können gefördert werden.

4. Reisekosten dürfen nur Mitgliedern der verfassten Studierendenschaft erstattet werden. Ausnahmen können für Personen, die im direkten Auftrag der Studierendenschaft und ihrer Organe handeln, gemacht werden. Aus diesem Grund muss dem Finanzantrag eine Kopie des Studierendenausweises beigelegt werden.

5. Es werden keine Kosten von studiums- und ausbildungsrelevanten Reisen übernommen. Dies bedeutet, z.B. dass die Kosten für Seminarfahrten  ebenso wenig übernommen werden, wie Reisekosten für Praktika, in Vorbereitung von Abschlüssen oder Arbeiten oder, die im jeweiligen Studienprogramm vorgeschrieben sind.

6. Reisen zu Sport- und Kulturveranstaltungen dürfen nur Reisekostenerstattung erhalten, wenn die Reise der eigenen sportlichen oder kulturellen Betätigung (z.B. Turnierteilnahme, Fahrt zur Koordination eines hochschulübergreifenden studentischen Festivals) und nicht nur dem persönlichen Sport- oder Kulturkonsum dient (z.B. Besuch eines Fußballspiels, Konzertbesuch) dient.

7. Vergnügungsreisen werden nicht finanziert.

8. Die Teilnehmer müssen einen Eigenanteil von mindestens 20% der Gesamtkosten tragen.

9. Wenn neben den geförderten Teilnehmern weitere Personen an der Reise beteiligt sind, ist für ggf. gemeinsam anfallende Posten (Fahrtkosten, Unterbringung) nur ein Anteil der Kosten in Höhe des Anteils der geförderten Teilnehmer förderbar.

10. Die Erstattung von Reisekosten wird nur gewährt, wenn sie vor Fahrtantritt beantragt wird.

11.Die Erstattung erfolgt nur an die Person bzw. den Kontoinhaber, der auf dem Antrag angegeben wurde.

12.Diese Bedingungen müssen bei der Antragstellung eingehalten werden,  stellen aber keinen rechtlichen Anspruch auf Finanzzuschüsse dar. Der Fachschaftsrat entscheidet über jeden Antrag einzeln und kann diese per Beschluss ablehnen oder bewilligen.

Logo FSR für Werbematerial

Das Logo des FSRs muss auf allen Werbematerialien sein.

Abänderungen des Logos sind nur nach Absprache erlaubt.

Bei nicht korrekter Verwendung des Logos behält sich der FSR vor, die Fördersumme zu senken. Vergleiche §40 der Finanzordnung der Studierendenschaft.


fsr logo neu3.png (252,2 KB)  vom 22.06.2026


fsr logo neu4.png (250,3 KB)  vom 22.06.2026


fsr logo neu2.png (251,5 KB)  vom 22.06.2026

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